EURES der Provinz Brescia für Coget Impianti S.r.l., ein führendes Unternehmen im Bereich des Baus von Hoch- und Höchstspannungs-Elektroleitungen, sucht:
Baustellenleiter (Capocantiere) in Bregenz – Österreich
Unbefristeter Vertrag (zunächst) mit Laufzeit von 24 Monaten, mit dem Ziel einer anschließenden Stabilisierung.
Möglichkeit einer Einstellung mit italienischem oder österreichischem Vertrag.
Geplanter Beginn: September 2026.
Aufgabenbereich
- Die Baustellenproduktion für die Ausführung von Elektroleitungen überwachen.
- Das Baustellenpersonal koordinieren und die Logistik der Fahrzeuge, Ausrüstungen sowie der Materialbeschaffung steuern.
- Mit den Vorarbeitern (Capisquadra) zusammenarbeiten, um die Einhaltung des Arbeitsprogramms in Übereinstimmung mit dem Technischen Leiter/Project Manager sicherzustellen.
Unverzichtbare Anforderungen
- Diplom im Bereich Vermessungswesen/Bau (Geometra) oder Elektrotechnik und/oder Bachelor/Master in Bauingenieurwesen sowie einschlägige Berufserfahrung in der Position von 2–5 Jahren.
- Solide Kenntnisse mit Schwerpunkt Mittelstufe bis Fortgeschritten (B2/C1) in der deutschen Sprache und in Italienisch (B2/C1, falls zweite Sprache).
- Gute Kenntnisse der Web-Browsing-Techniken, der Verwaltung des E-Mail-Verkehrs – Outlook – sowie von Programmen wie Word und Excel.
- Bereitschaft zu Dienstreisen in der EU, insbesondere nach Österreich und Deutschland.
- Pünktlichkeit, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, Teamfähigkeit, ausgeprägte Problemlösungs- und Kooperationsbereitschaft.
- Führerschein Klasse B.
Vollzeit (40 Stunden/Woche), Montag bis Freitag.
CCNL Metalmeccanico Industria, Einstufung B3.
Jahresgehalt (RAL) von 45.000,00 € bis 50.000,00 €. Verpflegung und Unterkunft inbegriffen.
Die Auswahlverfahren erfolgen fortlaufend auf Basis der eingegangenen Lebensläufe.
So bewerben Sie sich
Senden Sie Ihren unterschriebenen Lebenslauf im PDF-Format mit Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Stelle richtet sich an alle Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Arbeitnehmers. (L. 9/12/1977 n. 903).